Die Qualifizierung zum zugelassenen Vertreter vor dem EPA
Um an der Europäischen Eignungsprüfung (EEP) teilnehmen zu dürfen und somit zugelassener Vertreter vor dem EPA zu werden, muss man eine entsprechende Qualifikation vorweisen können, wie etwa einen naturwissenschaftlichen oder technischen Universitätsabschluss. Danach muss man drei Jahre lang unter der Aufsicht einer adäquat qualifizierten Person auf dem Gebiet des Europäischen Patentrechts arbeiten. Darüber hinaus muss auch ein sogenanntes Vorexamen bestanden werden.
Sobald man die Trainingszeit von drei Jahren beendet und das Vorexamen bestanden hat, darf man sich zur Europäischen Eignungsprüfung anmelden.
Prüfer des Europäischen Patentamts sind von bestimmten Anforderungen befreit.
Die Hauptprüfung besteht aus vier schriftlichen Teilen, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen geschrieben werden. Man hat sich zum zugelassenen Vertreter vor dem EPA qualifiziert, wenn alle Prüfungsteile bestanden wurden, wobei man alle Prüfungsteile auf einmal oder aber über mehrere Jahre verteilt schreiben kann.
EPA Informationen über die EEP
Wichtige Informationen über die anstehende EEP, wie etwa Anmeldefristen, Zeitplan und offizielle Vorschriften.
Vorbereitung für die EEP
Erfahren Sie hier mehr über die epi Vorbereitungskurse für die EEP.