EPVZ - Europäisches Patentverwaltungszertifikat
Das Europäische Patentverwaltungszertifikat (EPVZ) bescheinigt juristischen Hilfskräften (Paralegals), Patentsachbearbeitern und Formalsachbearbeitern, dass sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten aufweisen, um selbstständig und autonom die Verfahren anzuwenden, die mit der Einreichung, Bearbeitung, Erteilung und Aufrechterhaltung europäischer und internationaler Patentanmeldungen vor dem EPA zu tun haben, einschließlich der Post-grant-Verfahren.
Im Mittelpunkt der Prüfung stehen die verfahrensrechtlichen Aspekte des Europäischen Patentübereinkommens, des Vertrags über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) und des Pariser Verbandsübereinkommens sowie nationaler Gesetze und anderer Abkommen, soweit sie auf europäische Patente und Patentanmeldungen anwendbar sind, darunter das Londoner Übereinkommen.
Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen Fragen zu den verschiedenen Patentierungswegen und Anmeldeverfahren sowie den entsprechenden verfahrens-, verwaltungs- und formalprüfungsbezogenen Aufgaben beantworten.
Wann und wie melden Sie sich an
Die Anmeldung umfasst folgende Schritte, wobei Sie bitte beachten, dass die Fristen streng einzuhalten sind.
1. Erstellung eines persönlichen Profils und Identitätsprüfung
Die Bewerber müssen ihr persönliches Profil im EQC-Portal erstellen und dort die Identitätsprüfung durch Vorlage eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises beantragen. Um sich für das EPVZ 2024 anmelden zu können, müssen diese Schritte bis zum 5. August 2024 erfolgen.
2. Anmeldung
Die Anmeldung für das EPVZ 2024 ist offen vom 16. April 2024 bis 12. August 2024 für Bewerber, die die ersten Schritte abgeschlossen haben. Der Antrag des Bewerbers auf Anmeldung und die Zahlung der vorgeschriebenen Gebühren müssen bis zum 12. August 2024 eingegangen sein.
Weitere Informationen sind auf der Website des EPA zu finden.