Berufshaftpflichtversicherung
Ist eine Berufshaftpflichtversicherung für beim Europäischen Patentamt zugelassene Vertreter verpflichtend?
Nein, es besteht keine Verpflichtung für beim Europäischen Patentamt zugelassene Vertreter, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Allerdings steht eine Berufshaftpflichtversicherung auf freiwilliger Basis zur Verfügung. Das epi hat eine Rahmenvereinbarung mit Lloyd’s getroffen, die den Mitgliedern Zugang zu einer speziell auf den Berufsstand zugeschnittenen Versicherung („IPRISK“) bietet. Weitere Informationen zu diesem Angebot finden Sie hier: https://patentepi.org/en/the-institute/professional-liability-insurance/product-information.html.
Bitte beachten Sie, dass auf nationaler Ebene unterschiedliche gesetzliche Anforderungen gelten können. Es wird empfohlen, sich bei den zuständigen nationalen Behörden über etwaige Verpflichtungen zu informieren.
