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Institut der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter

Europäische Patente

Was ist ein Patent bzw. ein Europäisches Patent?

Patentsysteme sollen Innovationen fördern. In jedem Staat gilt ein nationales Patentrecht. Diese Patentrechte beruhen weitgehend auf den gleichen Grundprinzipien. Ein Patent verleiht dem Patentinhaber das Recht, Unberechtigten die Herstellung, den Vertrieb, die Nutzung oder den Import der patentierten Erfindung in einem bestimmten Land bzw. einer Gruppe von Ländern zu verbieten.

Das Europäische Patent ist ein wichtiger Schritt im Hinblick auf ein einheitliches Patentsystem in den Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens. Mit einer europäischen Patentanmeldung, die in einer der Amtssprachen - Englisch, Französisch oder Deutsch - abgefasst sein muss, können bei einem einzigen Patentamt, dem Europäischen Patentamt, alle Schritte des Erteilungsverfahrens (Veröffentlichung und Prüfung der Anmeldung) durchgeführt werden. Nach der Erteilung des Patentes durch das Europäische Patentamt wird diese zu einer Anzahl nationaler Patente in den vom Anmelder gewählten Vertragsstaaten. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass alle erteilten Patente auf einen Staat beschränkt sind, z. B. Deutschland oder Großbritannien. Es gibt zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Patent, das für die gesamte Europäische Union oder sogar weltweit Gültigkeit hat.


Der Schutz einer Erfindung umfasst mehrere Schritte:

  1. Erstanmeldung: Einreichung der ersten schriftlichen Anmeldung der Erfindung bei einem Patentamt, im Allgemeinen dem nationalen Patentamt, um das so genannte Prioritätsdatum zu erwerben. Damit wird der Stand der Technik „eingefroren“, d. h. Publikationen und Offenlegungen, die nach dem Prioritätsdatum veröffentlicht werden, können nicht verwendet werden, um den Patentanspruch anzufechten.
  2. Auslandsanmeldungen: Innerhalb eines Jahres ab Prioritätsdatum kann die Erfindung auch in anderen Ländern zum Patent angemeldet werden.
    Hier bietet es sich beispielsweise an, ein Europäisches Patent anzumelden, um möglichst viele europäische Staaten abzudecken.
  3. Weiterverfolgung aller Anmeldungen bis nach Prüfung der Erstanmeldung und der Auslandsanmeldungen jeweils ein Patent erteilt wird. Im Allgemeinen findet ein Dialog zwischen dem Anmelder bzw. seinem Vertreter und dem jeweiligen Patentamt statt, um die Patentierbarkeit der Erfindung zu ermitteln.
  4. Akzeptiert das Patentamt die Patentierbarkeit der Erfindung, wird ein Patent erteilt. Dieses Patent verleiht dem Patentinhaber das Recht, Unberechtigten die Herstellung, die Nutzung, den Vertrieb oder den Import der patentierten Erfindung in einem Land, in dem Patentschutz besteht, zu verbieten. Patentverletzungsklagen sind im Allgemeinen Rechtsverfahren, die vor einen nationalen Gerichtshof gebracht werden. In einigen Ländern, z. B. Großbritannien, haben Patentanwälte das Recht, vor Gericht aufzutreten.