☰ Menu
Institut der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter

Wahlausschuss

Der Wahlausschuss, der nach Regel 4 der Regeln für Wahlen zum Rat vom Rat eingesetzt wird, hat bei der ordentlichen Wahl zum Rat, für die er eingesetzt worden ist, den korrekten Ablauf der Wahlen sicher-zustellen, d.h. die Einhaltung der anzuwenden­den Vor­schrif­ten,  das Öffnen der Um­­schlä­ge und das Auszählen der Stimmen­­ zu überwachen, in Zwei­fels­fällen zu entscheiden, Losent­schei­­dungen zu treffen wann immer es die Regeln für Wahlen zum Rat erfor­dern, und über die Wahl dem Präs­i­denten des Rats schriftlich zu berichten.

Zuständigkeit des Wahlausschusses


Kontaktperson im epi Sekretariat: Committees Support

Ausschussmitglieder
Land Name
CH Markus Andreas Müller (Chair)
GB Peter Barrett
IS Arni Vilhjálmsson