Wahlausschuss
Der Wahlausschuss, der nach Regel 4 der Regeln für Wahlen zum Rat vom Rat eingesetzt wird, hat bei der ordentlichen Wahl zum Rat, für die er eingesetzt worden ist, den korrekten Ablauf der Wahlen sicher-zustellen, d.h. die Einhaltung der anzuwendenden Vorschriften, das Öffnen der Umschläge und das Auszählen der Stimmen zu überwachen, in Zweifelsfällen zu entscheiden, Losentscheidungen zu treffen wann immer es die Regeln für Wahlen zum Rat erfordern, und über die Wahl dem Präsidenten des Rats schriftlich zu berichten.
Zuständigkeit des Wahlausschusses
Kontaktperson im epi Sekretariat: Committees Support
Land | Name |
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CH | Markus Andreas Müller (Chair) |
GB | Peter Barrett |
IS | Arni Vilhjálmsson |