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Institut der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter

Qualifying as a European Patent Attorney

Wenn Sie erwägen, als Europäischer Patentanwalt tätig zu werden, müssen Sie eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen.


Zunächst einmal müssen Sie Ihren Geschäftssitz oder Arbeitsplatz in einem der EPÜ-Vertragsstaaten haben. Mit anderen Worten: Sie können kein europäischer Patentanwalt werden, wenn Sie beispielsweise in den USA oder in Japan arbeiten, obwohl Sie die Staatsangehörigkeit eines EPÜ-Vertragsstaats besitzen.

Eine zweite Voraussetzung ist das Bestehen der Europäischen Eignungsprüfung (EEP).

Die Prüfung besteht aus   

  • einer Vorprüfung, die bestanden werden muss bevor
  • die vier Hauptprüfungen (die einzeln oder zusammen abgelegt werden können) abgelegt werden

Um die EEP ablegen zu können, müssen Sie einen technischen Studienabschluss mit einem wesentlichen Anteil an technischen Themen haben. Abschlüsse bestimmter Studiengänge, auch wenn sie mit einem Ingenieurstitel oder einer gleichwertigen Bezeichnung aufgeführt sind, reichen unter Umständen nicht aus.

Eine weitere Voraussetzung für die Ablegung des ersten Teils der EEP ist eine mindestens zweijährige Ausbildung unter Aufsicht eines europäischen Patentanwalts.

Nachdem Sie die EEP-Prüfung bestanden haben, müssen Sie die Registrierung als europäischer Patentanwalt beantragen. Von da an müssen Sie einen Jahresbeitrag entrichten, um Ihr Recht auf Berufsausübung aufrechtzuerhalten.

Die Prüfung besteht aus einer